Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bundesrat mit eigenen Vorstellungen zur Solarförderung

Steuererlass bei Gebäudesanierung steht in Frage

Bundesrat fordert Kompensation für Steuererleichterung bei Sanierung. © Berres

Die Gebäudesanierung will das Kabinett durch Steuererleichterung voranbringen. Der Bundesrat fordert eine Kompensation der Einnahmeverluste durch den Bund.

Die vom Kabinett vorgeschlagenen Steuererleichterungen bei der Gebäudesanierung stoßen im Bundesrat auf Widerstand. Die Länderkammer fordert eine komplette Kompensation der Steuerausfälle durch den Bund. Manchen Verbänden ist der geforderte Standard eines Effizienzhauses 85 als Voraussetzung für die Förderung sowieso zu rigide.

Bessere Abschreibungsmöglichkeiten werden von vielen Akteuren als eine Möglichkeit gesehen, die Sanierungsrate schneller zu erhöhen. Deshalb hatte das Kabinett vorgeschlagen, dass Kosten für die Sanierung dann über zehn Jahre abgeschrieben werden können, wenn bei der Sanierung das Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichtg wird. In der Sanierung bedeutet das, dass das Haus nach dem Umbau 15 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen darf als ein Neubau laut EnEV 2009.

Der Bundesrat begrüße die Absicht der Bundesregierung, energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden stärker zu fördern, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg der steuerlichen Förderung wird jedoch abgelehnt. Statt dessen solle das CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes aufgestockt werden. In der Begründung heißt es, dass durch "eine Erweiterung der Fördertatbestände der hier angestrebte Gesetzeszweck zielgenauer, ausgewogener und effizienter erreicht werden" könne. Eine Förderung durch mehrere verschiedene Förderinstrumente schaffe zusätzlichen Verwaltungsaufwand und berge Missbrauchspotenzial. Die Ländervertreter befürchten auch, dass Durchschnitts- und Spitzenverdiener bei dieser Lösung besser wegkommen als Geringerverdiener.

Außerdem warnt der Finanzausschuss der Länderkammer vor Mindereinnahmen: "Die geplante steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden hätte laut Gesetzentwurf Steuermindereinnahmen zur Folge, die sich schrittweise über 10 Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlichweit über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. 57,5 Prozent und damit deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären von Ländern und Gemeinden zu tragen", warnt er in seiner Stellungnahme.

Der Bundesrat fordert, dass der Bund diese Mindereinnahmen komplett ausgleicht. Der Ausschuss schlägt auch vor, die Höhe desjenigen Betrags, der steuermindernd wirkt, auf 75.000 Euro zu begrenzen.

Die meisten Verbände aus der Wohnungswirtschaft hatten die Pläne zur Steuererleichterung begrüßt. Der Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie hat sich mit der Position zu Wort gemeldet, dass die Vorgaben in der Sanierung zu streng seien. "Die Messlatte für die Energiespar-Sanierung bei Altbauten liegt zu hoch. Hauseigentümer werden regelrecht abgeschreckt", betonte dessen Geschäftsführer Ronald Rast. Die strengen Grenzwerte der EnEV 2009 erschienen vielen Hausbesitzern als "nahezu unerreichbar", so Rast. Viele werden deshalb die Finger ganz von der Gebäudesanierung lassen", so Rast. Genau das könne aber nicht im Interesse der Bundesregierung liegen. Der Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie fordert deshalb niedrigere Standards als Voraussetzung für steuerliche Anreize zur Altbausanierung: "Das 'Energieeffizienzhaus 115' wäre attraktiv. Hier könnten Hausbesitzer schon mit deutlich geringeren Investitionen eine Menge zum Energiesparen beitragen", so Rast.

Die Umweltverbände WWF und NABU hatten im Vorfeld der Bundesratssitzung am 18. Juni gemeinsam mit der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz an die rot-grün geführten Länder appelliert, im Bundesrat den Weg für die steuerliche Förderung von anspruchsvollen energetischen Gebäudesanierungen freizumachen.

Eingemischt hat sich der Bundesrat auch in die Debatte um das Erneuerbare Energien Gesetz. Er fordert die Weiterführung der bisherigen Anreize für den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms. Das freut Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft: "Wir hoffen, dass die geplanten Einschnitte bei der Eigenverbrauchsregelung jetzt auch in der Bundesregierung vom Tisch sind." Für sachlich geboten hält der Solarverband in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zudem die Entscheidung, kleine Solarstromanlagen bis 30 kW-Leistung nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Einen besonderen Anreiz für gebäudeintegrierte Fotovoltaik-Anlagen, eine um 2 Cent erhöhte Vergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW, sieht ein Antrag aus Rheinland-Pfalz vor, der mehrheitlich angenommen wurde.

Von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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