Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Nächstes Jahr werden weniger Mittel zur Verfügung stehen

Sanieren bleibt durch günstige Kredite finanzierbar

Derzeit lohnt es sich, die Kreditkonditionen für Sanierungen durchzurechnen. © Klewar/KfW

Derzeit ist Geld für Bauen und Sanieren noch billig. Außerdem räumt die Verbraucherkreditrichtlinie Kunden mehr Rechte ein, so die Verbraucherzentralen.

Es lohnt sich, derzeit über das Sanieren von Immobilien nachzudenken. Kredite sind günstig und werden das auch noch eine Weile bleiben. Zudem stärkt die Verbraucherkreditrichtlinie, die seit Anfang Juni 2010 in Kraft ist, die Rechte der Kundinnen und Kunden. Die Richtlinie verbessere die Situation, sagen die Verbraucherzentralen, allerdings gebe es immer noch Fallstricke. Handeln macht auch deswegen Sinn, weil 2011 <link daemmung-fassade aktuelles artikel ramsauer-verteidigt-kuerzungsplaene-bei-der-sanierung-1331.html _blank kürzt kredite für die>weniger Mittel für günstige Kredite zur Verfügung stehen werden. Das hat Bundesminister Ramsauer angekündigt. Wer Sanierungsprojekte am eigenen Haus plant sollte also prüfen, ob sie noch in diesem Jahr finanziell ins Budget passen.

Im Durchschnitt liegen die Baugeldzinsen laut Erhebungen der Hamburger Finanzberater FMH derzeit bei zehnjähriger Zinsbindung bei 3,6 Prozent und haben damit wieder den Tiefststand von Mitte 2005 erreicht. Im Durchschnitt lagen die Bauzinsen seit 1980 bei 7,11 Prozent. Vorerst blieben die Referenzzinsen für Baufinanzierungen günstig, meint Robert Haselsteiner, Finanzexperte der Interhyp. Ausschlaggebend sind die Zinsen für Bundesanleihen, an denen sich die Baukreditzinsen orientieren. "Baugeldkunden sollten die Gunst der Stunde nutzen und ihre Konditionen mit längeren Laufzeiten absichern", sagt Haselsteiner.

Er empfiehlt derzeit, große Teile der benötigten Summen über lange Zinsbindungen festzuschreiben und sich damit Kalkulationssicherheit zu verschaffen. Die Tilgung solle zwischen zwei und drei Prozent liegen, damit die Gesamtlaufzeit des Darlehens überschaubar bleibt. Notwendig ist es zudem, sich einen Überblick über die Nebenkosten der Finanzierung zu verschaffen, um nicht später zu ungünstigeren Bedingungen weiteres Geld aufnehmen zu müssen.

Nach wie vor lohnen sich Vergleiche, und zwar auch des Kleingedruckten in den Verträgen. Der Vergleich ist seit in Kraft treten der Verbraucherkreditrichtlinie Anfang Juni 2010 ein bisschen einfacher geworden. Untersagt ist irreführende Werbung mit einem angeblichen Niedrigzinssatz, den es dann aber in der Realität nur für einen eingeschränkten Kundenkreis gibt. Ab sofort dürfen Banken nur noch mit dem effektiven Zinssatz werben, von dem sie erwarten können, dass ihn zwei Drittel der in der Werbung adressierten Kunden auch tatsächlich bekommen können.

Desweiteren müssen die Kreditverträge eine Reihe konkreter Informationen enthalten. Dazu zählen unter anderem der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag, der Sollzinssatz, die Vertragslaufzeit, Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Raten, die zu zahlen sind, der Gesamtbetrag von Darlehen und Kreditkosten sowie die Auszahlungsbedingungen und Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Im Kreditvertrag müssen dann zusätzlich noch Hinweise zum Tilgungsplan und Angaben enthalten sein, wie im Falle der Kündigung des Vertrags verfahren wird.

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Verträge, die direkt mit einer Bank abgeschlossen werden. Förderkredite, etwa von der KfW-Privatkundenbank, sind von den Änderungen nicht erfasst.

Noch nicht alle Probleme seien mit der Verbraucherkreditrichtlinie gelöst, so die Verbraucherzentralen. So gehe sie nicht gegen unseriöse Kreditvermittler vor, die Geld für angebliche Auslagen kassieren, aber letztendlich keine Kredite vermitteln. "Der Vermittler soll nur dann Anspruch auf ein vereinbartes Entgelt erlangen können, wenn ein Kreditvertrag wirksam zustande gekommen ist", fordern die Verbraucherschützer Nachbesserung. Kritik üben sie auch an der Praxis, dass Verbraucher oft zu einer teuren Restschuldversicherung gezwungen werden. Hier müsse es zu einer Beweistlastumkehr kommen, das Kreditinstitut müsse beweisen, dass ein Darlehen ohne Restschuldversicherung angeboten wurde. 117pgl

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