Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Baugewerbe fordert bessere Abschreibungsmöglichkeiten

Regierung reduziert Mittel für energetische Sanierung

2010 will der Bund bei der energetischen Sanierung sparen. Bild:Dieter Schütz/Pixelio

Am 16. Dezember wurde das Haushaltsgesetz 2010 beschlossen. Darin ist eine Etat-Verminderung im Bereich der CO2-Gebäudesanierung um 375 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgesehen. "Die Mittel für die C02-Gebäudesanierung müssen im Haushalt 2010 dringend verstetigt und dürfen nicht - wie jetzt vorgesehen - reduziert werden", kommentiert  Lutz Freitag, Präsident des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW.

Angesichts der Klimaschutzverhandlungen in Kopenhagen sei die geplante Reduzierung politisch widersprüchlich. 2009 wurde durch zusätzliche öffentliche Fördermittel für die Programme der KfW-Bank ein deutlich höheres Kreditvolumen erreicht. Damit konnten rund 550.000 Wohnungen energetisch saniert werden. Das zeige den großen Erfolg, aber auch den dringenden Bedarf finanzieller Förderung bei der energetischen Sanierung.

Gleichzeitig sichere die Sanierung Beschäftigung. Die jetzigen Beschlüsse stünden deshalb "nicht nur im Gegensatz zu den erklärten Klimaschutzzielen, sondern auch zu allen Maßnahmen zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Aufschwungs. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages muss daher im Zuge der weiteren Beratung bei diesem Programm dringend eine Korrektur vornehmen", forderte Freitag.

Der Zentralverband des Deuschen Baugewerbes (ZDB) wünscht sich als weiteres Instrument, um Hauseigentümern die energetische Sanierung schmackhaft zu machen, eine Klimaschutz-Abschreibung. Analog zur bereits bestehenden Denkmalschutz-Abschreibung sollten Vermieter auch die Kosten von Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung über 12 Jahre abschreiben und Eigennutzer neun Jahre lang jeweils zehn Prozent der Kosten steuerlich geltend machen können.

"Die bisherigen Förderinstrumenten in Form von KfW-Krediten haben lediglich eine Modernisierungsquote von etwa zwei Prozent pro Jahr bewirken können. Bei diesem Tempo würden für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes noch mehr als 100 Jahre ins Land gehen", begründet Hans-Hartwig Loewenstein, der Präsident des ZDB, die Forderung seines Verbands.

"Wir halten steuerliche Abschreibungen durchaus für sinnvoll. Ob das aber tatsächlich in dieser Höhe sinnvoll ist, muss man diskutieren", kommentiert Hyewon Seo, Referentin Nachhaltiges Bauen und Wohnen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen die Forderung des Baugewerbes gegenüber EnBauSa.de.

Eigentlich, so Seo weiter, sollte es für jeden Hausbesitzer selbstverständlich sein, für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Rückstellungen zu bilden. "Wenn solche Rückstellungen gebildet wurden, ist eine generelle Abschreibungsmöglichkeit für Sanierungsmaßnahmen eigentlich nicht begründbar", ergänzt Seo. Die Expertin weist außerdem auf die Notwendigkeit von Kontrollen hin: "Wenn schon öffentliche Gelder eingesetzt werden, muss man sicherstellen, dass die Maßnahmen auch tatsächlich in der erforderlichen Qualität durchgeführt werden." Diese <link daemmung-fassade aktuelles artikel sanierungsqualitaet-wird-zum-thema-813.html wird zum>Qualitätskontrollen finden jedoch bis heute nur vereinzelt statt. pgl/sth

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