Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe veröffentlicht Leitfaden

Reach greift nicht für mineralische Recycling-Baustoffe

Mineralische Recycling-Baustoffe unterliegen keiner Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung für Chemikalien. Das hat der Bundesverband Recycling-Baustoffe in Gesprächen mit dem Umweltbundesamt geklärt.

Mineralische Recycling-Baustoffe unterliegen keiner Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung. Das berichtet die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB). Die europäische REACH-Richtlinie regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Lange herrschte Unklarheit darüber, ob auch mineralische Recycling-Baustoffe einer Registrierungspflicht  unterliegen.

Die BGRB hat aktuell einen REACH-Leitfaden veröffentlicht, der unter anderem auf Gesprächen mit dem Umweltbundesamt basiert. Demnach sind güteüberwachte mineralische Recycling-Baustoffe als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung einzustufen, die keiner Registrierungspflicht unterliegen. Begründet wird diese Einstufung damit, dass mineralische Baurestmassen bei der Aufbereitung zu Recycling-Baustoffen lediglich in ihrer Form, Oberfläche und Gestaltung verändert werden. sth

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.