Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Beiträge sollen in Hochrisikozonen gedeckelt werden

Politik plant Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Mit einer Versicherungspflicht gegen alle Elementarschäden sollen Gebäudeeigentümer besser geschützt werden.

Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach einer Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden. In der Sitzung am 14. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Versichert sind viele Hauseigentümer derzeit gegen Schäden wie Sturm oder Hagel, aber nicht unbedingt gegen Hochwasser oder Starkregen. Das hängt von den Policen ab. Bundesweit spricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft von einer Versichertenquote von einem Drittel der Gebäude.

Die Petenten fordern in der Eingabe, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern – insbesondere an Wohngebäuden – anrichteten.

Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen solche Schäden versichern. Da die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken würden, könnten sie dies jedoch nicht. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müsste. Es gebe also, so urteilen die Petenten, im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage der Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung befasst gewesen. Sie habe sich jedoch – unter anderem mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken – gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht ausgesprochen.

Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass nach dem Hochwasser von 2013 seitens einiger Bundesländer die Diskussion darüber erneut angeregt worden sei. Das BMJV habe sich daraufhin bereit erklärt, sich an weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteiligen. Zugleich habe das Ministerium an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, deren erster Zwischenbericht im Juni 2014 vorgelegt worden sei. Darin sei unter anderen angeregt worden, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung der Elementarversicherungen durch eine Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen solle. Quelle: Heute im Bundestag / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.