Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Änderungen im Mietrecht sind bereits angekündigt

Koalitionsvertrag vermeidet Einschnitte bei Photovoltaik

Koalition kündigt Änderungen des Mietrechts an. Bild: CDU

Im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und FPD ausgearbeitet haben, sind die energiepolitischen Festlegungen zu einer Reduzierung der Einspeisevergütung für Fotovoltaik nicht so rigide wie befürchtet. Änderungen im Mietrecht sind angekündigt.

"Wir werden die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen", schreiben die Koalitionäre. Eines der Ziele ist Planungssicherheit. "Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen", heißt es weiter.

In Bezug auf die Solarbranche hatte es Bemühungen vor allem von Seiten der FPD gegeben, die Einspeisevergütung für Fotovoltaik schnell zu reduzieren. Branchenverbände hatten davor gewarnt und unter anderem darauf hingewiesen, dass sich die Solarförderung über Steuereinnahmen finanziere.

Mit einer Reduzierung dürfte vor allem die CDU ein Problem haben. Die meisten Fotovoltaik-Unternehmen haben ihren Sitz in Ländern, die CDU-Hochburgen sind. Dort dürften Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, wenn die Einspeisevergütung schneller gekappt wird als geplant. "Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können", schreiben die Koalitionäre deshalb.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll wirkungsvoller ausgestaltet werden, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Konkrete Maßnahmen dazu wurden aber nicht genannt. Insbesondere ist unklar, ob das Marktanreizprogramm über einen längeren Zeitraum festgeschrieben wird. Daran festhalten will die neue Koalition auf jeden Fall.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht das Ergebnis der Verhandlungen zwiegespalten. Im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebe es Kontinuität. Enttäuschend sei das Ergebnis der Verhandlungen im Wärmesektor, so der Bundesverband Erneuerbare Energien. Zwar werde am Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und dem Marktanreizprogramm festgehalten. Es mangele jedoch an einer verlässlichen Verstetigung der Förderung und an neuen Impulsen, um das große Effizienzpotenzial und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten für Erneuerbare Energien in diesem wichtigen Sektor schneller zu erschließen.

Einschnitte könnt es beim Mietrecht geben, aber hier sind die Formulierungen noch vage. Dieses Thema war vor allem der FPD wichtig. "Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung im Mietwohnungsbereich erweitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen", so der Koalitionsvertrag.

Der Mieterbund hatte ausdrücklich davor gewarnt, das Mietrecht anzutasten: "Wir gehen davon aus, dass auch die neue Bundesregierung keine Änderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter plant und keine derartigen Absprachen in den aktuellen Koalitionsverhandlungen treffen wird", meinte der Präsident des Deutschen Mieterbundes Franz-Georg Rips noch Mitte Oktober 2009. Die Festlegungen von CDU und CSU vor der Bundestagswahl seien eindeutig. Danach habe sich das Mietrecht bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Änderung zum Nachteil der Mieter sei deshalb falsch und überflüssig.

Der Bundesverband deutscher Immobilien- und Wohnungsunternehmen GdW begrüßt die Absicht der neuen Koalition, das Mietrecht zu verändern. Die vorgesehene Regelung, nach der Baumaßnahmen, die dem Zweck der energetischen Sanierung dienen, zu dulden sind und auch nicht zur Mietminderung berechtigen, sei sehr positiv, so der Verband. "Damit wird eine Hürde für einen effektiven Klimaschutz und Energieeffizienz ausgeräumt", so Freitag. Auch die geplante Überprüfung des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IEKP) sowie die Erweiterungen der bestehenden Möglichkeiten beim Energiecontracting seien positiv, ergänzte Freitag und mahnte zum wiederholten Mal eine Evaluierung der Maßnahmen der EnEV 2009 an. pgl

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