Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Kritiker sehen Widerspruch zu bisherigen Haushaltsplänen

Klimakonzept nimmt Gebäudesanierung in den Fokus

Sanierungsquote soll auf zwei Prozent erhöht werden. Bild: BDH

Im Klimakonzept der Regierung hat die Gebäudesanierung einen hohen Stellenwert. Kritiker sehen aber einen Widerspruch zwischen Plänen und konkreten Haushaltsansätzen.

Ehrgeizige Ziele zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands und zum energieeffizienten Bauen sieht der Entwurf des Klimakonzepts vor, das Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen vorgelegt haben. Sanierung und energieeffizientes Bauen sind eines der neun Handlungsfelder, die in dem Strategiepapier als entscheidend für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung identifiziert worden sind.

"Mit diesem Papier wird der Fahrplan in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz konkret beschrieben für einen Zeithorizont von 40 Jahren", erklärte Röttgen in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Programms in Berlin. Die Finanzierung der Vorhaben soll über den CO2-Zertifikatehandel erfolgen. "Das Zusatzaufkommen aus dem Zertifikatehandel geht ab 2013 in Energieeffizienz und Klimaschutz", erläuterte Röttgen. Angestrebt ist ein Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch von 30 Prozent bis 2030 und von 60 Prozent bis zum Jahr 2050.

Basis des Papiers ist eine von Prognos und anderen Instituten erarbeitete Studie. Sie ermittelt hohe Einsparmöglichkeiten des Energieverbrauchs in den privaten Haushalten. Demnach entfällt ein Anteil von knapp 21 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf die Erzeugung von Raumwärme privater Haushalte. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass der Endenergieverbrauch privater Haushalte bis zum Jahr 2050 insbesondere durch die verbesserte Dämmung von Gebäuden deutlich sinken wird.

Im Gebäudebestand komme es darauf an, "den bekannten schlafenden Riesen der Energieeffizienz zu wecken", sagte Röttgen bei der Vorstellung des Papiers. Zielgröße des Energiekonzepts ist eine Verdoppelung der Sanierungsrate von derzeit einem auf zwei Prozent. Die Verbände der Immobilienwirtschaft verweisen in einer ersten Stellungnahme auf einen deutlichen Widerspruch zwischen dem Papier und den konkreten Haushaltsansätzen: "Diese Annahme steht der aktuellen Finanzpolitik der Bundesregierung diametral entgegen", kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).

"Die Ausstattung bestehender KfW-Förderprogramme wird im Jahr 2011 laut derzeitigem Haushaltsplan um rund 50 Prozent gekürzt, so der BSI. "Unter diesen Voraussetzungen ist eine Erhöhung der Sanierungsquote in Deutschland völlig unrealistisch. Im Gegenteil – wir erwarten ein deutliches Absinken dieser Sanierungsquote, sollte die Bundesregierung ihre Kürzungspläne wirklich umsetzen", mahnt Kießling. Man wolle das CO2-Gebäudesanierungsprogramm "deutlich besser" ausstatten, heißt es dazu im Papier der Regierung, konkrete Zahlen werden hier aber nicht genannt.

"Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreichen und streben bis 2050 eine Minderung in der Größenordnung von 80 Prozent an." Einer reinen Anwendung des Ordnungsrecht seien im Gebäudebestand im Hinblick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer Grenzen gesetzt, räumt das Papier ein. Ein erster Schritt soll die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2012 sein. Standard sollen demnach bis 2050 Nullemissionshäuser beim Primärenergieverbrauch werden. "Dabei wird der Einstieg 2020 moderat gewählt", versprechen die Minister.

Auf einer Zeitschiene werden weitere Zielmarken definiert. Wenn ein Eigentümer die dort erreichten Zielwerte vorzeitig erreicht, erhält er staatliche Fördermittel. Dazu würde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt. Konkrete Zahlen gab es hierzu aber nicht. Werden die Standards nicht eingehalten, gibt es einen steuerlichen Malus.

Nachgedacht wird auch über steuerliche Vergünstigungen für Selbstnutzer über Sonderabschreibungen für Investitionen in Energieeffizienz. Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energie im Gebäudebestand soll finanziell besser ausgestattet werden und 200 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr erhalten. 2010 waren 476 Millionen Euro eingestellt für Zuschüsse und Kredite. Bei dieser Summe kam es bei Zuschüssen bereits im April 2010 zu Engpässen und einem Aussetzen der Antragsbearbeitung von Mai bis Juli. Für die Kommunen soll es ein spezielles kommunales Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro geben, um Investitionen vor Ort anzustoßen. Auch die Novelle des Mietrechts soll kommen.

Gearbeitet wird zudem an erweiterten Möglichkeiten des Energie-Contractings. Der Verbesserung von Contracting-Modellen sei jedoch bereits durch den Kabinettsbeschluss vom 1. September ein Riegel vorgeschoben worden, so Kießling weiter. "Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes werden die Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung im Mietwohnungsbereich eingeschränkt, indem man energiesparenden Contracting-Projekten die bislang bestehenden Steuerentlastungen wieder entzieht", kritisiert Kießling. Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.