Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Mieterbund sieht unfaire Belastung der Mieter

Justizministerin legt Vorschlag zum Mietrecht vor

Die Mietrechtsreform der Bundesregierung beginnt konkrete Züge anzunehmen. Sie beschränkt das Recht auf Mietminderung bei Sanierung. Der Deutsche Mieterbund legt Widerspruch ein.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erste Vorschläge zu einer Mietrechtsform in Zusammenhang mit Effizienzsanierungen vorgelegt. Das Mietminderungsrecht soll bei energetischen Modernisierungen für drei Monate völlig abgeschafft werden. Kommt es im Zuge der Sanierungsarbeiten zu einem Ausfall von Heizung und Warmwasser, ist das Haus komplett eingerüstet, gibt es keine Lüftungsmöglichkeiten mehr und leben Mieter wochenlang mit Dreck und Lärm auf einer Großbaustelle, müssten sie künftig trotzdem 100 Prozent Miete zahlen. Auch der Härtegrund für Mieter nach der energetischen Modernisierung wird abgeschafft.

Beides empört den Deutschen Mieterbund: "Wer Mieterrechte im Zuge von energetischen Modernisierungen beschneidet, kündigt den bisherigen energiepolitischen Konsens zwischen Regierung, Parteien, Mietern, Vermietern und Verbänden auf", kommentierte dessen Direktor Lukas Siebenkotten. Die Bundesregierung wolle energetische Modernisierungen um jeden Preis durchsetzen, fürchtet er. Aus seiner Sicht müsse es eine Rolle spielen, ob Energie und Heizkosten in nennenswertem Umfang eingespart werden. Die Aussage der Bundesjustizministerin, der Klimaschutz solle schnell greifen, Kostenfragen könnten später geklärt werden, wenn es um die Mieterhöhungen gehe, kommt nach Ansicht des Mieterbund-Direktors einer Bankrotterklärung gleich: "Zuerst Fakten schaffen, Überprüfungen der geplanten Baumaßnahmen ausschließen und dann erst über die rechtlichen Konsequenzen nachdenken, ist schlicht falsch."

Auch die Beibehaltung der bisherigen Mieterhöhungsmöglichkeiten von 11 Prozent der Modernisierungkosten jährlich stößt auf die Kritik des Deutschen Mieterbundes. "Je teurer die Modernisierung ausfällt, desto höher steigt die Miete. Richtig wäre stattdessen, zu sagen: Je besser und effizienter die Modernisierungsmaßnahme wirkt, desto mehr kann auch die Miete steigen. Dazu muss die 11-Prozent-Regelung abgeschafft und müssen Modernisierungsmieterhöhungen im System der Vergleichsmiete eingebaut werden," fordert Siebenkotten. Von der Erhöhungsmöglichkeit haben auch viele Vermieter derzeit wenig, da sie sich auf vielen Wohnungsmärkten nicht durchsetzen lässt. pgl

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