Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Behörden sollen bereits früher mit gutem Beispiel vorangehen

Gebäuderichtlinie ist durch EU-Parlament verabschiedet

Energieausweis-Infos sollen künftig in gewerbliche Immobilienanzeigen. Bild: Dena

Die EU-Gebäuderichtlinie tritt im Juni 2010 in Kraft und muss bis 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit der Verabschiedung durch das Parlament in Straßburg ist die EU-Gebäuderichtlinie nun definitiv durch die Gremien. Sie tritt voraussichtlich im Juni 2010 in Kraft, die Umsetzung in nationales Recht sollte dann in den nächsten 18 Monaten erfolgen. Es muss also 2012 auf jeden Fall eine Änderung der Energieeinsparverordnung geben. Ob es dabei aber zu Verschärfungen komme, stehe noch nicht fest und hänge von der Evaluation der EnEV 2009 ab, betonte Peter Rathert vom Bundesbauministerium in einer <link heizung-warmwasser aktuelles artikel debatte-um-konsequenzen-der-enev-bestimmt-energietage-1230.html um konsequenzen der enev bestimmt>Debatte auf den Berliner Energietagen.

Die Richtlinie legt fest, welche Standards in Neubauten und Sanierung in der Europäischen Union ab 2021 umzusetzen sind. Bis zuletzt hat es Gerangel um Feinheiten gegeben. "Statt des Begriffs Nahezu-Null-Energiehäuser heißt es jetzt Niedrigstenergiehäuser", berichtet Christian Bruch, Rechts- und Energiereferent des Bundes freier Wohnungsunternehmen. Bei den Maßnahmen werde ein "kostenoptimales Niveau für die gesamte Lebensdauer" verlangt. Das lässt noch reichlich Interpretationsspielraum. Bis Ende 2010 soll die EU-Kommission eine detaillierte und einheitliche Definition vorlegen.

Festgelegt ist mit der Neufassung der Gebäuderichtlinie auch, dass Gebäude, die von Behörden gebaut werden die Auflagen bereits drei Jahre früher erfüllen sollen als die privater oder kommerzielller Bauherren. "Der öffentliche Bereich muss eine Vorreiterrolle einnehmen", kommentiert Bruch. Das sei auch deswegen zu  begrüßen, weil der Abstand zwischen Forschung und Baupraxis immer geringer werde.

Neue Pflichten bringt die Gebäuderichtlinie auch beim Energieausweis. Vorgesehen ist, dass bei kommerziellen Immobilienanzeigen Kennwerte aus den Energieausweisen veröffentlicht werden müssen. Das gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, für die ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Umweltexperten gehen die verabschiedeten Beschlüsse nicht weit genug. So bemängelten WWF und DNR, dass es zu wenig Anforderungen für die Sanierung gebe, der Neubau mache nur einen sehr geringen Teil des Gebäudebestands aus. Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer sollen sogenannte intelligente Zähler einbauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls gefordert.

Parallel zur Verabschiedung der Gebäuderichtlinie hat das Parlament sich auch mit der Kennzeichnung der Energieeffizienz von Produkten beschäftigt. Die Energiekennzeichnungspflicht gilt nun auch für Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen, aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie Fensterverglasung und Rahmen oder Außentüren. 117pgl

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