Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ab 2030 sollen private Wohngebäude bei Verkauf saniert sein müssen

Frankreich beschließt Sanierungspflicht für Gebäude

Private Wohngebäude müssen in Frankreich ab 2025 bei Verkauf saniert sein. © P. Grund-Ludwig

Frankreich beschließt Sanierungspflicht für Energieschleudern und beim Verkauf privater Wohnhäuser.

Beschlüsse zur Energieeffizienz sind Bestandteil des neuen französischen Energiewendegesetzes zur Förderung grünen Wachstums, das jetzt beschlossen wurde. Premierminister François Hollande bezeichnete es in der Tageszeitung Le Monde als "eine der großen Baustellen" seiner Amtszeit. Umweltministerin Ségolène Royale freut sich, vor dem Klimagipfel im Dezember in Paris ein solches Beispiel geschaffen zu haben.

Das Gesetz verankert verbindliche Ziele zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2030 und um 50 Prozent bis 2050 gegenüber 2012. Dem europäischen Rechenmodell entsprechend bedeutet das französische 2030-Ziel eine Energieeinsparung von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 und übertrifft damit das zur Zeit unverbindliche EU-Ziel von 27 Prozent.

Neben ambitionierten und verbindlichen Zielen macht das neue Gesetz mit dem Titel "Loi de transition énergétique pour la croissance verte" (Gesetz zum Umbau des Energiesystems für grünes Wachstum) vor allem Vorgaben zur energetischen Gebäudemodernisierung. Unter anderem soll von dem Parlament eine umfassende Sanierungsstrategie vorgelegt werden. Außerdem sind eine Reihe von Sanierungspflichten beabsichtigt: Bis 2025 müssen alle privaten Wohngebäude, die mehr als 330 kWh pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, saniert werden. Ab 2030 müssen zudem alle privaten Wohngebäude, die verkauft werden, bereits saniert sein.

Jedes neue öffentliche Gebäude muss – soweit möglich – einen Plus-Energiestandard erreichen. Eine Sanierungspflicht für öffentliche Gebäude ist nicht vorgesehen.

Alle Sanierungen müssen konsistent mit den nationalen Zielen sein und so nah wie möglich an die Vorgaben für neue Gebäude heranreichen.

Ab 2017 muss für jedes neue Gebäude ein digitaler Energiepass (Carnet Numérique) vorhanden sein, sowie für Bestandsgebäude ab 2025, der alle Informationen zu Nutzung, Erhaltung und Verbesserung des Gebäudes bezüglich dessen Energieeffizienz enthält. Darüberhinaus werden in Zukunft die Gemeindesteuern in Abhängigkeit zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes bemessen.

Das Gesetz sieht auch vor, den Anteil des Atomstroms am Stromverbrauch von derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent bis zum Jahr 2025 zu senken. Zur Debatte stehen dabei nach Einschätzung von Le Monde möglicherweise auch die Anlagen im grenznahen Fessenheim.

10 Milliarden sollen für den Umbau zu einer "grüneren" Wirtschaft zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen sollen 100.000 Arbeitsplätze schaffen, schätzt Royale.

Im Gegensatz zu Frankreich sind Deutschlands Energieeinsparziele aus dem Energiekonzept von 2010 nicht rechtlich bindend. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat sich die Bundesregierung im letzten Herbst zwar erneut zu diesen bekannt und ein weitreichendes Maßnahmenpaket für mehr Energieeffizienz vorgelegt. Dessen Umsetzung schreitet jedoch nur langsam voran. Um das Erreichen der Energieeffizienz-Ziele sicherzustellen, spricht sich das Bündnis #effizienzwende deshalb für ein deutsches Energieeffizienz-Gesetz aus, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz. pgl

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