Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Wirtschaftlichkeit der EnEV bei Wohngebäuden fraglich

EnEV Easy nimmt konkrete Formen an

Energieberatung wird mit EnEV Easy nicht unbedingt easy. © P. Grund-Ludwig

Mit der EnEV-Novelle kommt EnEV Easy als einfaches Nachweisverfahren. Ob das wirklich einfacher wird ist umstritten.

Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung EnEV war eines der heiß diskutierten Themen bei den Berliner Energietagen. Noch ist die Debatte nicht abgeschlossen, der Bauausschuss des Bundestags hat Änderungswünsche angemeldet, der Bundesrat muss noch zustimmen. An einigen Punkten scheint sich der Nebel aber zu lichten. So scheint endgültig klar, dass das vereinfachte Berechnungsverfahren EnEV Easy mit der Novelle der Energieeinsparverordnung kommt. Zweifel gibt es nach wie vor an der Wirtschaftlichkeit der Novelle, besonders bei der zweiten Stufe für Wohngebäude für das Jahr 2016.

Werner Niklasch vom TÜV Hessen hat den aktuellen Stand bei EnEV Easy referiert. Vorgesehen sind Tabellen für drei Gebäudetypen, freistehende Wohnhäuser, einseitig angebaute Wohnhäuser und zweiseitig angebaute Wohnhäuser.

Es wird für die jeweiligen Verschärfungsschritte 2014 und 2016 eigene Tabellen geben, die nicht Teil der Verordnung sind, sondern als separate Bekanntmachung abgetrennt werden. Anhand der Tabellen lässt sich ablesen, welche Anforderungen einzelne Bauteile erfordern müssen und wie mögliche Varianten aussehen könnten.

Zulässig ist das Verfahren nur für Wohngebäude, da aber bis zu einer Größengrenze von 2000 m². Die Wärmebrücken müssen den Anforderungen von DIN 4108 Beibl. 2. entsprechen. Für die Luftdichtheit der Hülle ist zur Qualitätssicherung eine separate Prüfung vorgesehen. Die Einhaltung des E-Wärmegesetzes ist vorgegeben durch die Auswahl der Anlagen, die in den Tabellen bereitstehen. Aktive Kühlung ist bei Häusern, die so geplant werden nicht erlaubt.

Beschränkungen gibt es auch bei der Ausgestaltung des Baukörpers. Die Etagen sollen bis auf die oberste deckungsgleich sein, es sind also keine Staffelgeschosse möglich außer im Obergeschoss. Maximal 6 beheizte Etagen sind zulässig. Die Fensterfläche darf bei nicht mehr als 30 Prozent liegen, an der Südfassade sind 50 Prozent erlaubt, um eine optimale Nutzung solarer Gewinne zu ermöglichen. Auch bei Dachfenstern gibt es ein Limit. Sie dürfen nicht mehr als 15 Prozent ausmachen, wenn mit EnEV Easy der Nachweis der EnEV-Konformität erteilt werden soll.

Ein Nachteil des Verfahrens: Da es mit pauschalierten Werten arbeitet, enthält es an vielen Stellen Sicherheitspuffer die sich addieren. Es kann also sein, dass man ein Haus mit EnEV Easy punktgenau als Effizienzhaus 100 oder Effizienzhaus 70 plant, dann aber besser wird als der Standard. Das spart zwar Energie, ist aber möglicherweise aufwändiger und teurer als gefordert. "Ich empfehle es zur Plausibilitätskontrolle und zur Planung", meint Niklasch daher einschränkend. Ob man den Nachweis letztendlich so führe sei zu überlegen.

In den Bescheinigungen zur Konformität nach EnEV muss künftig festgehalten werden, ob diese mit EnEV Easy erfolgt sind oder mit einer detaillierten Berechnung. Auch da könnte sich ein "einfaches" Werkzeug als Nachteil und möglicherweise weniger glaubwürdig erweisen.

Und wirklich einfach ist das Tool nach wie vor nicht, bemängelt die VdZ, der Verband der Heizungsbranche: "Das sogenannte Modellgebäudeverfahren geht mit höherem bürokratischem Aufwand im Vergleich zum bereits bestehenden Verfahren einher. Dadurch können künftig nicht die enormen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich geweckt und umgesetzt werden, die dringend zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele nötig sind." Bert Oschatz vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung moniert, dass das Verfahren nur die Mindestanforderungen enthalte und sich deshalb die Potenziale der Energieeinsparung im Gebäudebereich nicht heben ließen.

Mit der Wirtschaftlichkeit der EnEV-Anforderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude hat sich auf den Energietagen Professor Anton Maas von der Universität Kassel beschäftigt. Seine Grundannahmen: Berechnung über das Amortisationsverfahren, mittlere Nutzungsdauer der Bauteile von 20 Jahren und eine Energiepreissteigerung von 1,3 Prozent.

Die gute Botschaft: Bei Nichtwohngebäuden sind die Anforderungen wirtschaftlich abbildbar mit Amortisationszeiten von unter zehn Jahren. Kritischer ist es im Wohnungsbau. "In der zweiten Stufe 2016 ist durch weiter verschärfte Anforderungen die Wirtschaftlichkeit nicht nachweisbar", so die klare Botschaft des Gutachters.

Das gilt aber nur unter den getroffenen Annahmen. Nun seien aber Vorhersagen vor allem zur Entwicklung der Kosten etwa für die Planungsmehrkosten bei der Vermeidung von Wärmebrücken oder für Bauteile schwer abschätzbar. Auch waren die Annahmen einer Steigerung der Energiepreise mit jährlich 1,3 Prozent eher konservativ. Auf dem von der EU geforderten Weg zum Nahezu-Null-Energiehaus sei das Vorhaben aber dennoch notwendig, betont Maas. von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.