Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Einhaltung von Nachrüstpflichten wird eingefordert

EnEV 2014 legt Bußgelder bei Verstößen fest

Mit der EnEV 2014 kommen mehr Bußgelder, so der Verband Privater Bauherren. Sie können bis zu 50.000 Euro betragen, wenn Nachrüstpflichten nicht beachtet werden.

Der Verband Privater Bauherren weist darauf hin, dass die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014, nicht nur regelt, wie viel Energie eine Immobilie verbrauchen darf, sondern auch Bußgelder festlegt, falls Hausbesitzer und Bauherren sich nicht an die Vorgaben der Verordnung halten.

Bußgelder gab es auch bislang schon. Neu eingeführt seien mit der EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft treten soll, zum Beispiel Bußgelder für Hausbesitzer, die ihre Nachrüstpflichten nicht erfüllen, so der Verband. Diese Nachrüstpflichten haben viele Hauskäufer in der Vergangenheit auf die leichte Schulter genommen, sie konnten sich darauf verlassen, dass Prüfämter ihren Pflichten nicht nachkommen und Verstöße nicht entdeckt werden.

Wer nach dem 1. Februar 2002 Eigentümer eines Altbaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen geworden ist, der musste innerhalb von zwei Jahren verschiedene Nachrüstpflichten abarbeiten. Dazu zählen der Austausch alter Heizungen, das Dämmen der obersten Geschossdecke sowie der Warmwasserleitungen, zum Beispiel im ungedämmten Keller. Nicht alle haben das erledigt. Jetzt wird es ernst: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen dem, der seine Nachrüstpflichten nicht erfüllt. Quelle: VBP / pgl

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