Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Gebäude dürfen nur noch 30 Prozent weniger Energie verbrauchen

Energieeinsparverordnung 2009 ab Oktober in Kraft

Minister Tiefensee hat EnEV 2009 auf den Weg gebracht. Bild: photothek.net

Lange Zeit war nicht absehbar, ob die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ihren Namen verdienen und wirklich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Nun ist sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Als Termin für das Inkrafttreten wird der 1. Oktober 2009 genannt. Die EnEV 2009 legt fest, dass Gebäude gegenüber der alten Regelung um 30 Prozent weniger Energie brauchen dürfen.

Das bedeutet für neue Wohn- und Nichtwohngebäude, dass sie zukünftig 30 Prozent weniger Primärenergie verwenden dürfen. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle in Neubauten muss um durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.

Auch auf die Modernisierung von Altbauten hat die Verordnung Auswirkungen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Bauherren für die Baumaßnahmen günstige Kredite in Anspruch nehmen wollen. Bauherren haben bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen, wenn sie entsprechend der Enev sanieren wollen. Bei größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle, also an Dach, Fassade und Fenster, können die Anforderungen an die einzelnen Bauteile um 30 Prozent höher sein. Oder nach der Sanierung muss der Primärenergieverbrauch um 30 Prozent geringer und die Hülle um 15 Prozent besser gedämmt sein.

Bei Altbauten ist neben der Dämmung des Dachs die Dämmung der obersten Geschossdecken gefordert. Bei der obersten nichtbegehbaren Geschossdecke beträgt die vorgeschriebene Qualität der Wärmedämmung künftig 0,24 Watt/m2Kelvin. Der Wert Watt/m2Kelvin beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweichen darf. Die Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke wird ab 2011 Pflicht.

Klimaanlagen müssen automatische Einrichtungen zum Be- und Entfeuchten haben. Nachtstromanlagen müssen ab 2020 nach und nach außer Betrieb genommen werden, Ausnahmen sind jedoch möglich. pgl

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