Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Gebäuderichtlinie schreibt Überprüfung vor

Energieausweis wird künftig stärker kontrolliert

Energieausweise geben Hinweise zum Sanieren von Bestandsgebäuden. Mit der EU-Gebäuderichtlinie sollen die Dokumente strenger kontrolliert werden.

Die Deutsche Energieagentur (Dena) verweist darauf, dass die <link daemmung-fassade aktuelles artikel gebaeuderichtlinie-ist-durch-eu-parlament-verabschiedet-1250.html ist durch eu-parlament>novellierte EU-Gebäuderichtlinie die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems erfordert, das auch Stichproben der ausgestellten Energieausweise umfasst. Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten, eines für eine umfassende energetische Sanierung und eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen. Eine Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Vorgesehen ist außerdem, dass bei kommerziellen Immobilienanzeigen Kennwerte aus den Energieausweisen veröffentlicht werden müssen. Das gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, für die ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Energieausweise gibt es in zwei Varianten, das soll auch so bleiben. Für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigt der Eigentümer einen Bedarfsausweis. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hierfür beurteilt der Ausweissteller den Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung.

Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Dem Verbrauchsausweis liegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren zugrunde. 

Bei der Dena gibt es eine Liste von Experten, die Energieausweise erstellen. Die Dena führt regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Jeder Energieausweis wird außerdem einem elektronischen Plausibilitätscheck unterworfen. Zusätzlich lässt die Dena von unabhängigen Fachprüfern Stichprobenkontrollen durchführen. Eine Zulassung ist jedoch nicht notwendig. Der Kreis derjenigen, die Energieausweise ausstellen dürfen ist relativ groß. Das Bundesbauministerium hat dafür Richtlinien erstellt. Möglich ist es auch, sich einen Online-Ausweis erstellen zu lassen. Deren Anbieter haben aber bei einem <link finanzierung-beratung aktuelles artikel energieausweis-setzt-sich-nicht-richtig-durch-794.html setzen sich nicht richtig>Test von Energieausweisen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht besonders gut abgeschnitten. pgl

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