Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Verband privater Bauherren legt Studie vor

Brennwertheizung und Lüftung sind am günstigsten

Die Kosten der EnEV 2009 hat der Verband Privater Bauherren ausgewertet. Am einfachsten seien die Kennwerte mit Brennwerttechnik und Lüftung mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen.

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 habe das Bauen um bis zu knapp zehn Prozent verteuert, sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren. Dazu hat der Verband konkrete Bauvorhaben ausgewertet. Kostete ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit knapp 120 Quadratmetern Wohnfläche und 385 Kubikmetern umbauten Raum bislang rund 175.000 Euro, so verteuert sich der freistehende Neubau jetzt auf 182.500 bis 191.500 Euro, das sind zwischen 4,3 und 9,4 Prozent mehr als noch im vergangenen Herbst.

Die Preisdifferenz beruhe auf unterschiedlichen Energiekonzepten, sagt Penningh. Wer seinen Neubau mit dreifach verglasten Fenstern ausstatte und dazu rundum zwölf Zentimeter Wärmedämmung aufbringe, der bezahle im Gegensatz zum herkömmlichen Haus heute 16.500 Euro mehr, vor allem für die Dämmung von Wänden, Bodenplatte und Dach. "Hier ist vor allem Handarbeit gefragt, und die kostet", sagt Penningh.

Wer einen Massivbau mit 36,5 Zentimeter dicken Ziegelaußenmauern ohne Dämmung lässt, stattdessen aber mit moderner Heiztechnik ausstattet, der kommt günstiger davon. "Ein vergleichbares Wohnhaus ohne zusätzliche Dämmung, mit zweifacher Fensterverglasung, Wärmepumpe oder Pelletheizung kostet gegenüber der EnEV 2007 heute 10.000 Euro Aufpreis mehr."

"Am günstigsten fährt, wer auf Brennwerttechnik setzt und sein Haus mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausstattet. "Ein solches Haus kostet lediglich 7.500 Euro oder 4,3 Prozent mehr als ein vergleichbares Haus nach der alten EnEV", hat Thomas Penningh errechnet. Die meisten Bauherren hielten dagegen die zusätzliche Wärmedämmung für die ideale Lösung. Das sei die teuerste Variante, sagt Penningh.

Denken müsse jeder Bauherr außerdem an die erneuerbaren Energien. Eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung erfülle in der Regel bereits die Anforderungen des Gesetzes. 117pgl

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