Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bundesmittel für die Wohnraumförderung sollen bleiben

Bauminister fordern schärferen Brandschutz für WDVS

Für Dämmung mit WDVS soll es neue Brandschutzregeln geben. ©  B. Baumann

Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, schärfere Vorschriften für den Brandschutz bei WDVS aus Polystyrol zu fordern.

Die Bauministerkonferenz hat sich bereits in vorangegangenen Sitzungen intensiv mit dem Thema Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit Polystyroldämmstoffen beschäftigt und weitere Untersuchungen einschließlich einer Versuchsreihe für die Fälle beauftragt, bei denen sich der Brandherd außerhalb des Gebäudes befindet.

Das Ergebnis zeigt, dass in Bezug auf diese neuen Brandszenarien neue und ergänzende Regelungen sinnvoll sind. Deshalb werden Änderungen in den Zulassungsbestimmungen vorgenommen, insbesondere bei Neubauten, Erneuerungen und der nachträglichen Dämmung bestehender Gebäude. Darüber hinaus wird die BMK für bestehende Gebäude Empfehlungen wie beispielsweise Abstände für oder Einhausungen von Müllcontainern aussprechen.

Die Bauministerkonferenz hat die Bundesregierung gebeten, ihren Beitrag zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auch dadurch zu leisten, dass sie nicht mehr für Bundeszwecke benötigte Liegenschaften mit Vorrang den jeweiligen Liegenschaftsgemeinden zum Erwerb zum Verkehrswert anbietet (kommunale Vorkaufsmöglichkeit). Darüber hinaus bittet die Bauministerkonferenz die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass vor der Veräußerung vermieteter Wohnungen deren Mieterinnen und Mieter rechtswirksame Ergänzungen ihrer jeweiligen Mietverträge erhalten mit mindestens den Inhalten, dass Kündigungsmöglichkeiten wegen Eigenbedarfs und wirtschaftlicher Verwertung nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BGB ausgeschlossen, der Standard bei Modernisierung auf den Standard geförderter Wohnungen begrenzt sowie Luxusmodernisierung ausgeschlossen werden. Entsprechende Regelungen sollten zudem in die Kaufverträge aufgenommen werden.

Ab Mai 2015 soll es einen bundesweiten "Tag der Städtebauförderung" geben, bei dem Städte und Gemeinden Projekte und Planungen vorstellen, die sie mit Städtebaufördermitteln realisieren konnten. Dabei öffnen Häuser und öffentliche Gebäude ihre Türen für interessierte Besucher. Ziel ist es, die Einbindung der Bürger in die Städtebauförderung zu stärken. Die Bauministerkonferenz hat für den "Tag der Städtebauförderung" ein Handbuch entworfen, das Tipps zur Gestaltung des Tages enthält. So gibt es für teilnehmende Kommunen ein Servicepaket mit Postern, Flyern und Postkarten. Außerdem bietet das Handbuch einen Informationstext, der zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann. Für den "Tag der Städtebauförderung" soll darüber hinaus in den sozialen Netzwerken geworben werden.

Die BMK ist der Auffassung, dass die soziale Wohnraumförderung auch über das Jahr 2019 hinaus eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt und hält es für erforderlich, dass der Bund weiterhin wie seit 2007 den Ländern Bundesmittel für die Wohnraumförderung in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Es ist unabweisbar, dass auch ab 2019 der Wohnungsmarkt geprägt sein wird von weiterem Bedarf an barrierereduzierten und energetisch sanierten Wohnungen, sowie – in einigen Regionen – von erheblichem Bedarf im Bereich der Wohnungsneubauten, auch im Bereich des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums. Die Gründe dafür sind unter anderem die weiter steigende Wohnungsnachfrage, eine nur geringfügige Zunahme des Angebots sowie eine höhere Anzahl an Haushalten, die Wohnungen nur schwer am freien Wohnungsmarkt mieten können. Die BMK hat sich deshalb dafür ausgesprochen, einen Mindestbeitrag festzulegen, der vom Bund ab 2019 bereitgestellt werden soll und an die Baukostenentwicklung gekoppelt wird. Quelle: Bauministerkonferenz / pgl

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