Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Neue Bestimmungen sollen noch im Februar in Kraft treten

Abfallverordnung macht alte EPS-Dämmung zu Sondermüll

Neue Dämmung aus EPS enthält kein HBCD mehr. © Ben Baumann

Im Februar tritt eine neue Abfallverordnung in Kraft. Danach muss alte WDVS-Dämmung mit Polystyrol als Sondermüll entsorgt werden.

Noch in diesem Monat tritt eine novellierte Abfallverzeichnisverordnung in Kraft. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber EnBauSa.de. Sie betrifft alte Dämmstoffe auf Basis von EPS, besser bekannt unter dem Handelsnamen Styropor, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Sie werden als gefährlich eingestuft und müssen in Verbrennungsanlagen mit entsprechender Genehmigung entsorgt werden. Wirksam wird die Verordnung vermutlich ab Herbst 2016.

HBCD ist ein Flammschutzmittel, das laut europäischer Chemikalienverordnung REACH seit 2015 nur mit einer speziellen Zulassung verwendet werden darf. Die hat ein Firmenkonsortium für den Einsatz in Dämmstoffen noch bis August 2017.

HBCD wird bei neuen WDVS mit Polystyrol kaum verbaut

In der Praxis spielt dies aber in Deutschland keine große Rolle mehr. "Alles, was von unseren Mitgliedsunternehmen ab Ende 2014 verbaut wurde, enthält kein HBCD", so Hartmut Schönell, Geschäftsführer des Industrieverbands Hartschaum (IVH), in dem die Produzenten von EPS für Dämmstoffe organisiert sind. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben 90 Prozent des deutschen Markts. HBCD wurde durch Poly-FR ersetzt.

HBCD gilt nach Aussagen des Umweltbundesamts nicht als akut toxisch, ist also nicht sofort giftig. Es ist aber schlecht wasserlöslich und reichert sich an. Seine schädigende Wirkung kann sich zeitversetzt zeigen. "Auch wer in einem Haus mit HBCD-haltigen Dämmplatten wohnt, muss nach heutigem Kenntnisstand bei fachgerechter Anwendung keine negativen Effekte auf seine Gesundheit befürchten", schreibt das Umweltbundesamt in einer Broschüre vom Januar 2016.

Weltweit sieht die so genannte Stockholm-Konvention ein Verbot vor, in der Europäischen Union wird diese mit der so genannten POP-Verordnung umgesetzt. POP steht für persistente organische Schadstoffe. Auch diese Verordnung soll im Februar in Kraft treten, so das Umweltbundesministerium.

WDVS mit HBCD müssen beim Rückbau als Sondermüll entsorgt werden

Auswirkungen hat die Verordnung für die Entsorgung von bereits verbauten Wärmedämmverbundsystemen aus EPS, diese müssen künftig gesondert ausgewiesen und in Sondermüllverbrennungsanlagen gebracht werden. Um zu wissen, ob bei EPS-Dämmstoffen, die man auf der Baustelle vorfindet, HBCD verwendet wurde, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kennzeichnung HBCD-freier EPS-Dämmstoffe oder die Bestimmung vor Ort.

Eine Kennzeichnung sei mit hohen Produktionskosten verbunden, sagt IVH-Geschäftsführer Hartmut Schönell, deshalb gebe es dazu keinen Beschluss des Verbandes. Einzelne Hersteller gehen diesen Weg aber dennoch und mischen neuen EPS ohne HBCD Farbcodes bei, die diese dauerhaft kennzeichnen.

Die zweite Möglichkeit ist die Analyse vor Ort. Das Fraunhofer IVV hat dazu ein Verfahren entwickelt, das auf Röntgenfluoreszenzanalyse beruht. Es erlaubt die Untersuchung, ohne dass Proben entnommen werden müssen, ist also zerstörungsfrei möglich.

Gearbeitet wird auch an Verfahren, das HBCD künftig bei einer Aufbereitung von EPS aus zu entsorgenden Abfällen zurückzugewinnen. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik hat dazu Creasolv entwickelt. Das damit gewonnene Recycling-Produkt lässt sich wieder als Polystyrol verwenden, HBCD wird ausgeschleust und Brom als Rohstoff zurückgewonnen. Das Verfahren hat nach Angaben der Fraunhofer-Forscher noch einen weiteren Vorteil: Es lässt sich dezentral einsetzen, die Abfälle müssen also nicht transportiert werden.

Am Recycling von WDVS mit HBCD wird gearbeitet

Im Moment ist die Menge an Bauabfällen aber noch zu gering, das Verfahren ist nicht wirtschaftlich. Derzeit liegt die Menge an rückgebautem EPS mit HBCD pro Jahr bundesweit bei 10.000 Tonnen, so der IVH. Sie werden in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. "Dabei wird das HBCD vollständig zerstört und das enthaltene Brom als Salz in der Abgasreinigung aufgefangen", so die Aussage des Umweltbundesamts. 10 von 80 großen Müllverbrennungsanlagen haben die Zulassung bereits, weitere 30 Anlagen haben bislang EPS mit HBCD verbrannt und brauchen jetzt eine neue Genehmigung. Die Entscheidung darüber fällt auf Länderebene. Man habe für März einen Termin mit der Umweltministerkonferenz vereinbart, so Schönell.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, alternative Dämm-Materialien wie Mineralwolle, Schaumglas oder Blähton oder Dämmstoffe auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden. Polyurethan kommt ebenfalls ohne speziellen Barndschutz aus. Neue Polystyrol-Dämmstoffe enthalten kein HBCD mehr. Als Orientierung empfiehlt das Amt auch Dämmstoffe, die den Blauen Engel tragen. von Pia Grund-Ludwig

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