Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Energiekonzept erntet wenig Lob und viel Kritik

500 Millionen mehr für die Gebäudesanierung

Für die energetische Sanierung gibt es 2011 doch mehr Geld. Bild: ProKlima

Die Bundesregierung hat ihr Energiekonzept verabschiedet. Die Fördermittel für die energetische Sanierung werden 2011 um 500 Millionen auf knapp eine Milliarde Euro aufgestockt. Wie es in den Folgejahren weitergeht, steht in den Sternen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Bundesregierung hat das umstrittene Energiekonzept verabschiedet. Demnach soll sich die Sanierungsquote im Gebäudebereich von derzeit 1,1 auf 2 Prozent verdoppeln, was erhebliche zusätzliche Mittel erfordert. Daher sollen die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung bereits 2011 um 500 Millionen Euro auf knapp eine Milliarde aufgestockt werden. Bislang war beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm eine Kürzung auf 436 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld wird verwendet, um verbilligte Kredite über die KfW zur Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen oder dem Umstieg auf Heizungen mit Erneuerbaren Energien vergeben zu können. Der Zuspruch war so groß, dass jeweils auf die Mittel der nächsten Jahre vorgegriffen wurde. Bereits seit Ende August können Einzelmaßnahmen durch die KfW nicht mehr gefördert werden, weil die Mittel dafür schon aufgebraucht sind.

Während Verbände wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Verband Fenster und Fassade (VFF) den Beschluss der Bundesregierung zum Energiekonzept begrüßen, sparen Umweltverbände und Verbraucherzentralen nicht mit Kritik. "Wir begrüßen die Entscheidung, mit dem Energiekonzept einen verbindlichen Fahrplan zur Erreichung eines energieeffizienten Gebäudebestandes vorzulegen", kommentierte etwa ZDB-Geschäftsführer Felix Pakleppa den Kabinettsbeschluss. Durch die Erhöhung der Fördermittel auf dann 950 Millionen Euro stiegen die Chancen der Hausbesitzer auf eine Förderung der KfW-Bank wieder. Auch Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des VFF, fand durchaus lobende Worte für das Energiekonzept der Bundesregierung. In Sachen Gebäudesanierung sei es ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssten jetzt Taten folgen, sagte er und forderte die Wiedereinführung der Förderung von Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand.

Einig sind sich die Verbände auch darin, dass die Erhöhung der Fördermittel nicht ausreicht. In den Jahren 2009 und 2010 standen 2,2 Milliarden beziehungsweise 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung. "Perspektivisch müssen diese Mittel über 2 Milliarden Euro liegen, will man die Ziele erreichen", so Pakleppa. Zudem fordert der ZDB eine Klimaschutzabschreibung analog zur Denkmalschutzabschreibung. Es sei völlig unverständlich, dass Wohnen im Denkmal steuerlich besser gestellt ist, als Wohnen in einem energetisch sanierten Gebäude.

Solche steuerlichen Anreize will die Regierung jedoch entgegen früherer Ankündigungen nicht einmal prüfen, was aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) besonders kritikwürdig ist. Aus seiner Sicht müssen die Fördermittel nach den Bedürfnissen der Gebäudeeigentümer als Zuschuss beziehungsweise steuerliche Abzugsmöglichkeit ausgestaltet sein. Zudem müsse es das Ziel sein, für jedes einzelne Gebäude die langfristig maximale Energie- und CO2-Einsparung durch wirtschaftlich und technisch sinnvolle Maßnahmen zu erreichen. Durch einheitliche Vorgaben könne der Heterogenität des Gebäudebestandes nicht Rechnung getragen werden. Zu diesem Schluss kam jüngst auch eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle.

"Das Energiekonzept gibt keine klare Antwort darauf, wie die aufwändigen und kostenintensiven Maßnahmen finanziert werden sollen", stellen die Verbraucherschützer klar. Sie halten eine Förderung von fünf Milliarden Euro jährlich für notwendig und weisen darauf hin, dass die Förderung nach 2011 noch gänzlich in den Sternen steht. "Zum Klimaschutz gibt es keine Alternative, wohl aber zum Instrumentenmix und Ressourceneinsatz", bringt vzbv-Vorstand Gerd Billen die Kritik auf den Punkt. So sei auch der Verzicht auf eine einheitliche gesetzliche Regelung im Wärmesektor durch ein Wärmegesetz inkonsequent. Dieses könne Energieeinsparverordnung (EnEV), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und Enerneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) systematisieren, bündeln und vereinfachen.
 

Sanierungskosten dürfen an Mieter weitergegeben werden

Dass das Energiekonzept für die Verbraucher teuer werden kann, bestätigte Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Mieten könnten in den kommenden Jahren deutlich steigen, denn Hauseigentümer sollen die Kosten energetischer Maßnahmen wie Wärmedämmung künftig weitergeben dürfen. "Das findet natürlich auf den ersten Blick nicht jeder gut, aber es ist doch verständlich, dass sich solch eine Investition in die Zukunft sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter lohnen muss", zitiert das Blatt die Kanzlerin.

Wenig gute Worte für das Energiekonzept findet neben dem vbzv auch der NABU. Kritisiert wird von den Naturschützern in erster Linie die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken. Doch auch im Gebäudesektor, wo ursprünglich durchaus ehrgeizige Ziele und neue Politikansätze zu finden gewesen seien, sei die Regierung wieder zurückgerudert. "Da wurde mit Kampfbegriffen wie Zwangssanierung und unseriösen Kostenschätzungen gezielt Angst geschürt", sagte NABU-Geschäftsführer Leif Miller den Wegfall verlässlicher Sanierungsvorgaben. Die Umweltschützer kritisieren zudem, dass die zusätzlichen Fördermittel für die Gebäudesanierung aus den Zahlungen für die Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke kommen sollen. NABU-Energieexperte Carsten Wachholz: "Künftig wird die Handlungsfähigkeit der Politik für einen erfolgreichen Klimaschutz immer stärker abhängig von den Zahlungen der Atomkonzerne sein. sth

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