Als Ausgangsmaterial für die Dämmung mit Zellulose dient Altpapier von Tageszeitungen. Zur Produktion wird das in Ballen angelieferte Zeitungspapier aufgelöst. Das Papier wird zerfasert, Zusatzstoffe als Brandschutz werden über eine geschlossene Dosierstation beigefügt.
Als Brandschutzmittel dient häufig Bor. Bor ist aber in die Kritik geraten und steht im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen, wenn es vom Körper aufgenommen wird. Es gibt boratfreie Produkte, die Fungotannin und Ammoniumphosphat enthalten.
Der Wärmedämmstoff Zellulose wird über Schächte und Füllstempel in die jeweiligen Verpackungseinheiten verdichtet und die enthaltene Luft herausgedrückt. Auf der Baustelle kommt das Material in eine Einblasmaschine, die das Produkt auflockert und in die vorgesehenen Hohlräume oder auf die vorgesehene Fläche transportiert. Die Transportluft entweicht beim Einfüllen/ Auftragen und enthält noch Staubpartikel. Entsprechender Atemschutz ist notwendig.
Bei der Mattenherstellung erfolgt die Verfestigung mit dem Bindemittel (Polyolefine) zur Endlosplatte. Diese wird dann aufgetrennt, gestapelt und verpackt.
Verwendung von Zellulose als Dämmstoff
Verwendung zum Ein-, Aus- oder Aufblasen in Hohlräume von Dächern, Wänden und Decken oder als offenliegende, freie Dämmschicht. Typische Anwendungen der Zellulosematte sind Zwischensparrendämmungen und die Dämmung in leichten Trennwänden, sowie Außendämmung bei hinterlüfteter Fassade und Dämmung von Holzständerkonstruktionen.
Die Wärmeleitfähigkeit liegt zwischen 0,040 und 0,045 W/m2K. Je nach Anwendung liegt der Preis für das Material nach Einbau nach Angaben der Verbraucherzentrale zwischen 60 und 100 Euro pro Kubikmeter. Zertifizierung für den Dämmstoff Zellulose.
Als erster Zellulose-Dämmstoff hat Thermofloc des österreichischen Unternehmens Seppele auf der Bau 2013 das Natureplus-Siegel erhalten. Laut der Natureplus-Prüfrichtlinie für Einblasdämmstoffe aus Zellulose muss das Produkt zu mindestens 85 Prozent des Produktgewichtes aus recyceltem Zeitungsaltpapier bestehen. Der Anteil an Brand- und Schimmelschutzmitteln darf 15 Prozent des Produktgewichtes nicht überschreiten. Die Verwendung von halogenorganischen Verbindungen ist nicht zulässig, Bor darf aber ausnahmsweise als Schutz gegen Schwelen und Glimmen verwendet werden, bis es dazu eine Alternative gibt.