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Tagung diskutiert zu Haftungsfragen in der Wohnungswirtschaft

Schnäppchenmentalität behindert Brandschutz

Menschen in einer Diskussionsrunde

Diskussionsrunde zum Brandschutz. © Grund-Ludwig

Mit der Frage, ob die Wohnungswirtschaft nach Bränden an wärmegedämmten Häusern in Haftung genommen werden kann beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion der BBA Akademie der Immobilienwirtschaft. Die Unwissenheit zum Thema Brandschutz sei groß, betonte der Brandschutzexperte Reinhard Gerhardt.

Aus seiner Sicht ist mangelnde Aufsicht am Bau und eine nicht korrekte Ausführung von bereits existierenden Brandvorschriften ein enormes Risiko. Dabei spiele die Bauausführung beispielsweise an den Stürzen eine wichtige Rolle bei der Ausbreitung des Brandes über die Fassade. Das müsse geplant, aber auch während des Baus kontrolliert werden. Um mehr Verantwortlichkeit bei den Ausführenden zu erreichen sei es notwendig, eine Errichtererklärung zum Thema Brandschutz auch in das Leistungsverzeichnis bei Bauvorhaben aufzunehmen, riet Kai Uwe Bartos von der Baurevision der GAGFAH M Immobilien-Management.
 

 
Er nannte auch Details zu einem Brand in Delmenhorst im Frühsommer 2011, der häufig als Beispiel für die Rolle der Fassadendämmung bei Bränden genannt wird. Das Gebäude gehört zu den Beständen der GAGFAH. Ausgelöst wurden die Brände durch Brandstiftung an zwei Stellen in vorgelagerten Schuppen. Wichtig war für die Ausbreitung des Brandes, dass es eine Verbindung zwischen diesen Schuppen in Holzständerbauweise vor dem Gebäude und dem Gebäudekörper gab. Das gehe nicht, betonte Bartos. Der Brand ist außerhalb entstanden, hat aber innerhalb von nur sechs Minuten auf die Fassade übergegriffen und breitete sich über die Fassade bis auf den Spitzboden aus.

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