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Abschreibung für Sanierungsprojekte bleibt Teil des Gesetzespaketes

Parlament debattiert über Gebäudesanierung

Fassade eines sanierten Gebäudes

Gebäudesanierung wird im Parlament entschieden. © Berres

Heute wird im Bundestag über das Energiekonzept der Bundesregierung diskutiert. Damit wird es auch eine Weichenstellung beim Thema der Gebäudesanierung geben. 32 Verbände, Organisationen und Institutionen die in der Kampagne "Impulse für den Wohnungsbau" organisiert sind, haben sich für eine Nachbesserung des Gesetzespaketes zur Energiewende ausgesprochen. Das Bündnis aus der Bau- und Immobilienbranche reicht von bauwirtschaftlichen Verbänden über Gewerkschaften und Immobiliendachverbänden bis zum Deutschen Mieterbund.

Die Forderung an die Bundesregierung lautet, die energetische Sanierung von Gebäuden sowie das energiesparende Planen und Bauen stärker zu gewichten. Die Verbände argumentieren unter anderem damit, dass sich die Förderung der Gebäudesanierung quasi selbst finanziere: Jeder Förder-Euro mobilisiere acht Euro an privatem Kapital, das in den Baubereich investiert werde. Über Einnahmen aus der Umsatzsteuer sei die Förderung der Sanierung quasi gegenfinanziert.

Das Verbände-Bündnis fordert deshalb eine deutliche Aufstockung der KfW-Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung. Kurzfristig müssten hierfür mindestens 2 Milliarden - statt der bislang geplanten 1,5 Milliarden - Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Mittelfristig seien 5 Milliarden Euro jährlich notwendig. Die Förderung müsse über mehrere Jahre hinweg garantiert werden. Nur so bekämen sanierungswillige Hausbesitzer die notwendige Sicherheit bei der Planung.

In einem wesentlichen Punkt kommt der Gesetzesentwurf einer Forderung der Verbände entgegen. Es wird steuerliche Anreize zur Sanierung geben. Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden.

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