Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Generelle Mietrechtsreform noch nicht in Sicht

Einfacher Mietspiegel reicht für Mieterhöhung aus

Der BGH hat den Mietspiegel einer Nachbargemeinde als Begründung für eine Mieterhöhung akzeptiert. Der Mieterbund fordert Mietspiegel für alle größeren Gemeinden.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass sich Mieterhöhungen auch mit einfachen Mietspiegeln begründen lassen. "Die Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung", kommentiert der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil. "Der BGH schafft damit ein weiteres Stück Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter", urteilt Gerold Happ, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund.

Zulässig – so der Bundesgerichtshof – ist es auch, wenn Vermieter auf Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgreifen, weil es vor Ort keinen eigenen Mietspiegel in der Kommune gibt. Der Mieterbund setzt sich dafür ein, dass in größeren Gemeinden Mietspiegel zwingend aufgestellt werden müssen. Das soll verhindern, dass auf Mietspiegel in Nachbargemeinden, in denen die Durchschnittsmieten möglicherweise höher sind, zurückgegriffen werden darf.

Nach Angaben von Siebenkotten gibt es in Deutschland zurzeit in 505 Gemeinden ab 10.000 Einwohner Mietspiegel. Etwa 10 Prozent dieser Mietspiegel sind qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und quasi als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden können.

Auch der Verband der Wohnungsunternehmen GdW begrüße die Entscheidung, so dessen Präsident Lutz Freitag. Die Rechte der Mieter blieben auch nach diesem Urteil in vollem Umfang erhalten, so der Verband, weil nach dem Urteil das Gericht begründeten Einwendungen der Mieter gegen die Richtigkeit des Mietspiegels nachgehen müsse. Im konkreten Fall haben die Mieter sich aber formal auf die Nichtzulässigkeit des einfachen Mietspiegels berufen.

Mit der Größe der Kommune steigt auch der Verbreitungsgrad von Mietspiegeln. Von den 13 bundesdeutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern haben 11 Städte einen Mietspiegel. In Kommunen mit zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern sind Mietspiegel ebenfalls weit verbreitet. 87 Prozent dieser Städte haben einen Mietspiegel. Und in Städten mit zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern liegt die Quote bei 75 Prozent. Von 107 Städten haben hier 80 Städte einen eigenen Mietspiegel.

Eine generelle Reform des Mietrechts, die die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt hatte, ist derzeit noch nicht in Sicht. Man befinde sich "im Stadium der ministeriumsinternen Vorüberlegungen, wie die Vereinbarungen der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden", so Torsten Bauer, Sprecher des Ministeriums gegenüber dem Online-Magazin EnBauSa. 117pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.