Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Darlehen und Zuschuss erleichtern die Finanzierung

Dichte Gebäudehülle macht Lüftungsanlagen notwendig

Moderne Gebäudehüllen werden luftdicht verpackt. © Sto

Gebäudehüllen werden im Zuge maximaler Energieeffizienz luftdichter, damit möglichst wenig Wärmeenergie über die Außenhülle verloren geht. Das führt häufig dazu, dass in Neubauten, aber auch nach der Sanierung mit einer besseren Dämmung und dichteren Fenstern, Lüftungsanlagen notwendig sind. Die können Probleme mit Schimmel verhindern, aber auch dafür sorgen, dass mögliche Potentiale zur Energieeinsparung wirklich erschlossen werden.

Im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient sanieren" ist die kontrollierte Wohnungslüftung seit Anfang des Jahres auch als Einzelmaßnahme förderfähig. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Immobilien bis zum 31. Dezember 1994 fertig gestellt worden sind, erhalten neben der Möglichkeit eines Darlehens auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 2.500 Euro je Wohneinheit.

Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe.

"Der Heizenergiebedarf eines Neubaus ist bis zur Hälfte durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Diese Verluste können durch den Einsatz einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung erheblich reduziert werden. Im Vergleich zum händischen Lüften ergibt sich dadurch je nach Gebäudeart eine Heizkostenersparnis von bis zu 40 Prozent", argumentiert Lothar Breidenbach, technischer Leiter des Bundesindustrieverbands Haus-, Energie- und Umwelttechnik. pgl

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