Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bauaufsichtliche Zulassungen werden geändert

Brandschutz für WDVS ändert sich zu Jahresbeginn

Zum Januar 2016 werden die Brandschutzvorschriften für WDVS verschärft.

Ab dem 1. Januar ändern sich die Regeln der bauaufsichtlichen Zulassung für schwerentflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme. Der Brandschutz wird verschärft.

Über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) wurden Ende Mai 2015 Hinweise zur Verbesserung des Brandverhaltens von schwerentflammbaren Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit EPS-Dämmstoff bekannt gegeben, die im Rahmen eines Forschungsauftrags durch die "Projektgruppe WDVS" der Bauministerkonferenz erarbeitet wurden.

Neu ist unter anderem, dass bei schwerentflammbaren WDVS mit bis zu 300 Millimeter dicken EPS-Dämmplatten zu den bisher in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen zusätzlich gebäudeumlaufende Brandriegel angebracht werden müssen. Vorgeschrieben ist ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS beziehungsweise maximal 90 Zentimeter über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen. Vorgeschrieben ist außerdem ein weiterer Brandriegel in Höhe der Decke des ersten Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen. Er darf zu dem darunter angeordneten Brandriegel nicht weiter als drei Meter entfernt sein, bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen. Außerdem ist ein Brandriegel in Höhe der Decke des dritten Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile Vorschrift, er darf zu dem darunter angeordneten Brandriegel höchstens einen Achsabstand von acht Metern haben. Weitere Brandriegel muss es an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen geben, wenn diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des ersten bis dritten Geschosses liegen. Außerdem ist ein Brandriegel unterhalb brennbarer angrenzender Bauteile, also zum Beispiel zum Dach hin, vorgeschrieben.

Bei WDVS, deren EPS-Dämmplatten stärker sind als 300 Millimeter ist neben zusätzlichen Brandriegeln auch eine nicht brennbare Außenbekleidung vorgeschrieben. Verschärfte Brandschutzvorschriften gibt es auch dann, wenn ein bestehendes WDVS aufgedoppelt wird. Dann müssen die Brandriegel ausgefräst und direkt auf einer tragenden Wand befestigt werden. pgl

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