Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Brandriegel sollen Brandlasten von außen abfangen

Brandschutz bei WDVS wird erneut verschärft

Auch beim Aufdoppeln von WDVS gelten strengere Brandschutzregeln. © Sto

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat neue Vorschriften zum Brandschutz bei Fassaden mit WDVS aus EPS veröffentlicht.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat vor kurzem neue Vorschriften zum Brandschutz bei Fassaden mit WDVS aus EPS veröffentlicht. Diese sollen insbesondere verhindern, dass durch Brandlasten vor der Fassade, etwa durch brennende Container oder Anbauten, die Fassade selbst in Brand geraten kann. Die Vorschriften sollen bei neuen bauaufsichtlichen Zulassungen von Systemen berücksichtigt werden.

Neu ist unter anderem, dass bei schwerentflammbaren WDVS mit bis zu 300 Millimeter dicken EPS-Dämmplatten zu den bisher in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen zusätzlich gebäudeumlaufende Brandriegel angebracht werden müssen. Vorgeschrieben ist ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS beziehungsweise maximal 90 Zentimeter über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen. Vorgeschrieben ist außerdem ein weiterer Brandriegel in Höhe der Decke des ersten Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen. Er darf zu dem darunter angeordneten Brandriegel nicht weiter als drei Meter entfernt sein, bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen. Außerdem ist ein Brandriegel in Höhe der Decke des dritten Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile Vorschrift, er darf zu dem darunter angeordneten Brandriegel höchstens einen Achsabstand von acht Metern haben. Weitere Brandriegel muss es an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen geben, wenn diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des ersten bis dritten Geschosses liegen. Außerdem ist ein Brandriegel unterhalb brennbarer angrenzender Bauteile, also zum Beispiel zum Dach hin, vorgeschrieben.

Bei WDVS, deren EPS-Dämmplatten stärker sind als 300 Millimeter ist neben zusätzlichen Brandriegeln auch eine nicht brennbare Außenbekleidung vorgeschrieben.

Verschärfte Brandschutzvorschriften gibt es auch dann, wenn ein bestehendes WDVS aufgedoppelt wird. Dann müssen die Brandriegel ausgefräst und direkt auf einer tragenden Wand befestigt werden. Quelle: DIBt / pgl

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