Blower-Door-Tests sind fehleranfällig

Voraussetzung für einen niedrigen Energieverbrauch ist eine luftdichte Gebäudehülle. Daher schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits seit Jahren für alle Neubauten eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle vor. Die luftdichte Bauweise ist anerkannte Regel der Technik. Wird dagegen verstoßen, kann der Bauherr sie einklagen. Daher empfehlen Experten, bei jedem Neubau eine Luftdichtheitsmessung durchzuführen, den sogenannten Blower-Door-Test. Damit kann die Qualität der Gebäudehülle überprüft werden. Allerdings ist Blower-Door-Test nicht gleich Blower-Door-Test. Zwar ist die Durchführung in der Messnorm DIN EN 13829 genau geregelt, in der Praxis jedoch komme es nicht selten zu Fehlern, berichtet der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB).
Der Verband hat sich auf die Fahne geschrieben, Anbieter und Auftragnehmer für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren, um einen hohen Qualitätsstandard bei Luftdichtheitsmessungen zu erreichen. Pflicht ist eine solche Messung nur dann, wenn raumlufttechnische Anlagen eingebaut werden, also etwa eine kontrollierte Wohnungslüftung. Zudem wird der Blower-Door-Test meist gefordert, wenn Bauherren Fördergelder in Anspruch nehmen wollen.
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