Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Vorsatzanfechtung macht Baupleiten zum Bumerang

Baustofffachhandel will Änderungen im Insolvenzrecht

Der Bundesverband Baustoff-Fachhandel fordert eine Änderung des Paragrafen zur Vorsatzanfechtung im Insolvenzrecht.

Der Bundesverband Baustoff-Fachhandel (BDB) fordert eine Neufassung des Insolvenzrechts. Insbesondere der Paragraf 133 müsse neu gefasst werden, berichtete der Verband jüngst in München. Danach können Insolvenzverwalter Geschäfte der vergangenen zehn Jahre anfechten und das geflossene Geld zurückfordern, wenn ein Baustoff-Fachhändler einem Kunden öfter Zahlungsaufschübe gewährt oder mit ihm Teilzahlungsvereinbarungen getroffen hat. Der BDB fordert eine Verkürzung der Frist auf vier Jahre und eine bessere Beschreibung des Tatbestandes der vorsätzlichen Benachteiligung von Gläubigern.

"Der Insolvenzverwalter, der einen später insolvent werdenden Kunden betreut, wertet die gezeigte Kulanz als Indiz dafür, dass der Fachhändler von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst habe. Und dann hält der Konkursverwalter die Hand auf, um Geld zurückzufordern", erklärt Helmut Rödl von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform den Hintergrund der Regelung zur Vorsatzanfechtung im Insolvenzrecht. In der Praxis komme es in 12 Prozent der Fälle zur Anwendung des entsprechenden Paragrafen 133, im Schnitt würden dabei 38.760 Euro zurückverlangt.

Den Baustoff-Fachhandel treffe die Vorsatzanfechtung besonders stark, da er für Handwerk und Bauunternehmen oft eine Finanzierungsfunktion übernehme. Es seien gerade die Baustoff-Fachhändler, die beispielweise in langen Wintern von ihren Kunden, Bauunternehmen und Handwerkern, gefragt werden, ob sie ihnen mit Warenkrediten in der Refinanzierung entgegenkommen können. Die Händler zeigen Kulanz – "und dennoch fällt ihnen ihr Verhalten auf die Füße", so BDB-President Stefan Thurn auf der Fachmesse Bau in München.

Betroffen ist aber nicht allein der Baustoff-Fachhandel. Einem aktuellen Hilferuf aus der Wirtschaft haben sich mittlerweile 11 Unternehmerverbände angeschlossen. Dabei reicht das Spektrum von Handelsverbänden über Energieversorger bis hin zum Gesamtverband Textil und Mode.

2014 haben sich die Insolvenzzahlen im Baustoff-Fachhandel allerdings trotz des Risikos Insolvenzanfechtung erfreulich entwickelt. Laut Creditreform sind sie im vergangenen Jahr auf breiter Front gesunken. 23.800 Unternehmen gingen 2014 in die Insolvenz - ein Rückgang von 8,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit sogar der niedrigste Stand seit 15 Jahren. Die Verbraucherinsolvenzen gingen im vergangen Jahr mit 86.900 um immerhin 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr nach unten. Weniger wurden zuletzt 2005 gemessen. Hintergrund ist die allgemein gute Wirtschaftslage. Quelle: BDB /sth

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