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EnEV 2009 sieht Bußgelder bis 15.000 Euro vor

Falsche Energieausweise werden ab Oktober teuer

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sieht für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise Bußgelder bis zu 15.000 Euro vor. Die Dekra empfiehlt daher Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen bestehe das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen.
 

 

Besonders bei Nichtwohngebäuden seien verbrauchsorientierte Energieausweise mit einem erhöhten Fehlerrisiko verbunden. Zusätzlich zur Heizenergie sei der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre zu erfassen. Dies könne bei größeren Objekten mit mehreren Pächtern zu erheblichen Abweichungen führen. Müssten fehlerhafte Werte überprüft werden, steige zudem der Arbeitsaufwand und der zunächst günstigere Verbrauchsausweis könne schnell Mehrkosten verursachen, so die Prüforganisation. "Der bedarfsorientierte Energieausweis garantiert dagegen die objektive und rechtskonforme Darstellung des Energiebedarfs eines Gebäudes", betont Mike Verhoeven, Energieexperte bei der Dekra.

Grundlage des Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude ist die detaillierte Gebäudeaufnahme durch zugelassene Experten nach der Norm DIN V 18599. Ab Oktober 2009 gilt diese Grundlage mit Inkrafttreten der EnEV 2009 auch für Bedarfsausweise für Wohngebäude. 

In der Gebäudeaufnahme sind alle Daten enthalten: über das Heiz- und Warmwassersystem, die Kühlung und Lüftung sowie die Beleuchtung. Zudem werden die Informationen der Bausubstanz integriert, wie die Abmessungen der Bauteilflächen oder der Aufbau der Wände und Decken. Mit diesen Angaben wird der Energiebedarf bei durchschnittlicher Beanspruchung des Gebäudes berechnet. sth 

 

 

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