Folgen Sie uns

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht ausdrücklich von uns etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden.

2. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch uns nicht nicht geleistet. Reklamationen sind vom Besteller beim Verkehrsträger vorzubringen.
Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend, wenn der Empfänger uns nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung die Abweichnung anzeigt oder die Mängel geltend macht.

3. Irrtümer bei der Annahme telefonischer Bestellungen gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Für den Inhalt der von uns vertriebenen Produkte wird im gesetzlich zulässigem Umfang die Haftung ausgeschlossen.

5. Die Preise werden in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe in Euro berechnet. Sie verstehen sich ab Verlag, incl. Mehwertsteuer, ohne Porto und Verpackung.

6. Rücksendungen auf Grund eingeräumten Remissionsrechts werden nur zum festgesetzten Termin angenommen. Die Rücknahme erfolgt nur, wenn die Lieferung sich in einwandfreiem, wieder verkäuflichem Zustand befindet.

7. Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.

8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware Eigentum (§ 455 BGB) des Verlages.

9. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens 8 Tage nach Fälligkeit ein. Ab Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.

10. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand für beide Teile ist Geislingen, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

12. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für "Das Örtliche"

1. C. Maurer Fachmedien handelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen der Gemeinschaft DeTeMedien und C. Maurer Fachmedien.

2. Die Bestellung ist rechtsverbindlich und gilt für eine Ausgabe. Sie kann vom Autraggeber (= Besteller) weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Als rechtsverbindlich für den Auftraggeber gilt auch die Unterschrift eines Dritten, den der Verlag nach Lage der Dinge für vertretungsberechtigt halten durfte. Der Verlagsbeauftragte ist nicht Vertretungsberechtigter des Verlages (= Auftragnehmer), sondern übermittelt dem Verlag lediglich das Vertragsangebot. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen die für das Telefonbuch maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so u. a. Verstoß gegen die religiöse oder politische Neutralität, sittenwidriger Inhalt, Vermögensverfall oder Illiquidität des Auftraggebers. Der Verlag kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung – sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen – in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

3. Wird der Vertrag auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages aufgehoben, berechnet der Verlag nach Maßgabe von § 649 BGB einen Pauschalbetrag von 40 % des Insertionspreises. Weist der Auftraggeber dem Verlag niedrigere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren Aufwendungen festzusetzen.

4. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig.

5. Die vom Verlag auf der Bestellung bestätigten Preise gelten als Festpreise. Zahlungsfrist für Eintragungen: Nach Erscheinen des Telefonbuches: netto Kasse innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen nach der gesetzlichen Regelung sowie Mahnkosten berechnet; Inkassokosten sind zu ersetzen. Gerät der Auftrag geber nach Vertragsschluss, hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung aus einem älteren Vertragsverhältnis in Verzug, kann der Verlag die Vertragserfüllung von der Zahlung des Vertragspreises abhängig machen und gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

6. Der Erscheinungstermin des Telefonbuches wird jeweils vom Heraus geber und Verleger festgesetzt. Terminverzögerungen infolge technischer oder sonstiger Schwierigkeiten, die der Verlag nicht selbst verschuldet, befreien nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht. Wird dem Verlag die Ausführung der Bestellung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, ist er von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatzleistungen befreit.

7. Für den Eintragungstext ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist mit einer sinnvollen Abkürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Einträge raummäßig nicht unterzubringen sind, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages im Auftragsschein ausdrücklich von der ungekürzten Wiedergabe des Textes abhängig gemacht. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Insertion und stellt den Verlag von allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließ lich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, markenrechtliche oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwertrufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung. Bei nicht fristgemäßer Lieferung des Textes durch den Auftraggeber ist der Verlag berechtigt, den Text nach den Unterlagen der Deutschen Telekom AG selbst festzulegen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt trotzdem bestehen.

8. Maßgeblich für die Einsortierung der Einträge sind die Angaben der Auftraggeber,  deren Richtigkeit der Verlag nicht zu prüfen oder gewährleisten hat. Der Verlag behält sich aus umbruch- und satztechnischen sowie sonstigen wichtigen Gründen Abweichungen von den Sortierungsregeln vor; dies gilt in besonderem Maße für Anzeigen, bei denen der Verlag aus diesen Gründen keine bestimmte Platzierung gewährleisten kann. Bei Rubrikeinträgen behält sich der Verlag eine Änderung der Rubrikbezeichnung oder der Zuordnung zu einer vereinbarten Rubrik aus wichtigem Grund vor.

9. Korrekturabzüge werden nur für freigestaltete Anzeigen auf Wunsch geliefert, nicht aber für Zeileneintragungen, Text- und Systemanzeigen. Der Verlag hat hinsichtlich des Zuganges von Korrekturabzügen nur das Verbringen in den ordnungsgemäßen Postweg/Mail zu beweisen. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht oder nicht fristgemäß zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführungen, Mehrkosten für besondere Leistungen sowie zusätzliche Kosten für verteuernde Ausführungen trägt der Auftraggeber.

10. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Erscheint ein bestellter Auftrag versehentlich nicht oder weicht er vom vereinbarten Text ab, dass er völlig entstellt ist, so entfällt der Zahlungsanspruch. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem oder unvollständigem Abdruck Anspruch auf Minderung des Werbeentgeltes. Weitergehende Ansprüche, z. B. auf Neudruck oder Zurückhaltung des Telefonbuchs oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen, können nicht geltend gemacht werden. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag verpflichtet, soweit dem Verlag, seinen Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages zur Leistung von Schadensersatz. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Verlag ist an den Auftrag nicht gebunden, wenn das Buch aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheint. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Buches schriftlich mitgeteilt werden. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Aufnahme zu verweigern. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig fest gestellt ist.

11. Für Gestaltungen von Insertionen und Videospots – gleich in welcher Form: Bild, Text oder Ton – verbleiben die Urheber- und Eigentumsrechte beim Verlag. Eine Überlassung bzw. Übertragung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Verlages zulässig.

12. Änderungswünsche im Telefonbuch bezüglich der Standardeinträge sind an die jeweils zuständige Niederlassung der Telekom bzw. an den zuständigen Provider zu richten. Zusätzlich wird jeder Telefonteilnehmer kostenfrei bei der Telefonauskunft und im Internet mit seinem Standardeintrag aufgenommen.

13. Tritt für den Auftraggeber eine Werbeagentur auf, so haften beide als Gesamtschuldner. Sollte eine Agenturvergütung für Werbungsmittler bezahlt werden, so setzt dies voraus, dass die Agentur die Texte der Eintragungen, für Signets und Anzeigen reprofähige Druckvorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die gewährte Mittlervergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Agentur muss für jeden ihrer Kunden einen gesonderten Auftrag erteilen.

14. Zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber, der Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Geislingen/Steige vereinbart. Im Übrigen ist Gerichtsstand Geislingen/Steige, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen

Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Werbeeinträge Onlinemarketing

1. Der Verlag bietet seinen Kunden Online-Dienstleistungen an. Dazu zählen insbesondere Angebote im Bereich Suchmaschinen-Marketing. Die Leistungen im Einzelnen sind im jeweiligen Auftrag näher beschrieben. Für diese Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages, soweit sich aus diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen nichts abweichendes ergibt.

2. Der Verlag übernimmt keinerlei Platzierungs- oder Rankingzusagen, es sei denn, diese wurden vertraglich zugesichert. Darüber hinaus haftet der Verlag nicht für technische Störungen, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich anderer Telekommunikationsanbieter oder anderer Netzbetreiber fallen.

3. Technisch bedingte Darstellungsabweichungeen vom Auftrag sind vorbehalten und rechtfertigen keinen Preisnachlass. Das gilt insbesondere bei der Darstellung aufgrund unterschiedlicher Hard- bzw. Softwareausstattung (Bildschirmgröße, Browsersoftware, Ad-Blocker-Software etc.)

4. Der Verlag kann von seinen Verpflichtungen zurücktreten, wenn er aus wichtigen, insbesondere technischen Gründen das Projekt nicht durchführt. Der Auftraggeber erhält in diesem Falle den bezahlten Anzeigenpreis zurück. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. Der Auftraggeber versichert, dass die von Ihm übergebenen Unterlagen (Fotos, Prospektmaterial etc.) sowie die Unterlagen, auf die er durch den Link auf seine Homepage den Zugriff ermöglicht, frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, sind. Der Auftraggeber stellt den Verlag insoweit von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Verlag erheben, frei. Nimmt ein Dritter den Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Online-Werbeeintrag in Anspruch, so kann der Verlag den Online-Werbeeintrag und/oder den Link aus www.dasoertliche.de herausnehmen, wenn nicht der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen, längstens bis zum Ablauf der vom Anspruchsteller gesetzten Frist, durch geeignete Unterlagen nachweist, dass der Anspuchsteller keine Ansprüche mehr gegen den Verlag erhebt; Eine Rückerstattung oder Reduzierung des Artikelpreises ist ausgeschlossen.

6. Der Auftraggeber wird den Verlag auf Verlangen bei der Durchführung des Projektes unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, kann der Verlag nicht gewährleisten, dass der Online- Werbeeintrag zeitgerecht erscheint. Eine Rückerstattung oder Rückzahlung des Artikelpreises ist ausgeschlossen.

7. Der Verlag kann Online-Werbeeinträge für andere elektronische Medien einschließlich telefonischer Auskunftsdienste verwenden und veröffentlichen.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

Nach oben